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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Vertragsabschlüsse mit der Bilotech GmbH, Reichenbachstraße 7, 21335 Lüneburg · Stand: Mai 2026

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.

Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt der Kunde verbindlich, dass die in Auftrag gegebenen Arbeiten ausgeführt werden sollen.

Wir sind berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, mündlich, oder vermittels Durchführung der beauftragten Arbeiten erklärt werden.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Soweit der Kunde Waren erwirbt, behalten wir uns bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 4 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Die Gewährleistung erfolgt zunächst durch Nachbesserung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Diese betragen bei neuen Sachen zwei Jahre und bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen gilt nur, wenn der Verbraucher hierüber gesondert unterrichtet wurde und die Verkürzung im Einzelnen vereinbart wurde.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. § 377 HGB bleibt unberührt.

Wählt der Kunde wegen eines Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Die Bilotech GmbH ist im Fall einer Reparatur nicht verpflichtet, Originalteile des Herstellers des Gerätes zu verwenden. Soweit Ersatzteile anderer Hersteller verwendet werden, wird der Kunde hierüber vor Auftragsausführung informiert.

Nach einer Reparatur wird nicht gewährleistet, dass das Gerät wasserdicht ist.

Bei Geräten, die durch einen Sturz oder durch Flüssigkeitseinwirkung beschädigt wurden, können innere Spannungen oder verdeckte Schäden vorliegen, die sich erst während der Reparatur zeigen und zu Folgeschäden an Bauteilen wie der Platine führen können. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die auf solchen nicht erkennbaren Vorschäden beruhen, soweit uns kein Verschulden trifft. Der Kunde wird vor Auftragsausführung auf dieses erhöhte Risiko hingewiesen.

§ 5 Ergänzende Bestimmungen bei Serviceleistungen

Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkt für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Bei Unklarheiten legen wir die durchzuführenden Arbeiten gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen fest. Der Kunde erhält eine Kopie des Auftragsscheines.

Diagnosekosten werden ausschließlich bei Reparaturaufträgen angerechnet. Datenrettung oder Datenübertragung stellen keine Reparatur dar, daher werden die Diagnosekosten in diesen Fällen nicht verrechnet.

Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Aufträge zur Datensicherung werden nicht aufgenommen. Bei entsprechender Vereinbarung werden wir uns jedoch unter Ausschluss jedweder Gewährleistung um eine Datensicherung bemühen.

Der Kunde ist verpflichtet, den streitgegenständlichen Fehler vorzuführen. Ist dies nicht möglich respektive der Fehler nicht reproduzierbar, so sind die bis dahin von uns erbrachten Leistungen nach Aufwand zu vergüten.

Wir sind berechtigt, neben neuen auch generalüberholte Ersatzteile zu verwenden. Die ersetzten Komponenten gehen in unser Eigentum über, ohne dass der Kunde einen Wertersatz erhält.

Wünscht der Kunde einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so ist dieser zu vergüten. Die Kosten werden dem Kunden mitgeteilt. Kostenvoranschläge sind vom Zeitpunkt der Erstellung an 4 Wochen gültig. Sie dürfen ohne Rücksprache mit dem Kunden um bis zu 10 % überschritten werden.

Wünscht der Kunde Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgt dies auf seine Rechnung und Gefahr.

Wir haben für Forderungen aus den mit uns abgeschlossenen Werkverträgen ein Werkunternehmerpfandrecht. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen gegen den Kunden aus früheren Vertragsverhältnissen.

Erfolgt nicht spätestens 1 Monat nach der Abholaufforderung die Abholung des Vertragsgegenstandes oder die Überweisung der Reparaturkosten, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Dem Kunden ist rechtzeitig eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Wir sind berechtigt, nach Ablauf der Frist den Reparaturgegenstand zu verwerten. Ein etwaiger Mehrerlös ist an den Kunden zu erstatten.

Bei der Beseitigung von Wasserschäden an Mobiltelefonen nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass es hier zu Folgeschäden kommen kann und das Reparaturergebnis mithin ungewiss ist. Eine Flüssigkeitsbehandlung dient ausschließlich als Datenrettung.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht, es sei denn, dass wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, wobei sich die Haftung dann auf vertragstypische, vorhersehbare und unmittelbare Schäden begrenzt. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht.

Gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn eine wesentliche Vertragspflicht, deren Verletzung den Vertragszweck als solchen gefährden würde, verletzt wird oder bei Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften wir in demselben Umfang wie gemäß Ziff. 1 und 2.

Schadensersatzansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, wegen eines Mangels bei der Leistungserbringung verjähren nach einem Jahr seit der Ablieferung. Hingegen bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist, wenn Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder infolge vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns entstehen.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis entsprechend den getroffenen Abreden fällig und berechnet.

Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern als Endpreise inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Ab Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit dem Kunden Lüneburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 9 Aufbewahrungspflicht

Bei einer Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber, das reparierte Produkt nach Fertigstellung innerhalb 6 Monaten abzuholen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so erfolgt eine Nachfrist von 2 Wochen. Nach Ablauf der Nachfrist ist die Bilotech GmbH berechtigt, die Reparaturware freihändig zu veräußern und aus dem erzielten Erlös die Reparaturkosten sowie entstandene Lager- und Veräußerungskosten auszugleichen.

Sollte jedoch kein Erlös bei der Veräußerung erzielt werden (z. B. Gerät ist wertlos), so ist der Firma Bilotech GmbH gestattet, die Entsorgung des Geräts dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Entsorgungskosten betragen mindestens die Reparaturkosten / Diagnosekosten.

§ 10 Auftragsbezogene E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen

Mit der Auftragserteilung willigt der Kunde ein, E-Mails und/oder SMS zu erhalten, die ausschließlich den Status und den Fortschritt seines Reparaturauftrages betreffen (z. B. Eingangsbestätigung, geschätzte Fertigstellungszeit, Abholbenachrichtigung). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung).

Der Versand eines Newsletters oder sonstiger werblicher Nachrichten erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Kunden (Double-Opt-In). Diese Einwilligung ist freiwillig und unabhängig von der Auftragserteilung. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. über den Abmeldelink in jeder werblichen Nachricht oder per Nachricht an service@bilotech.de.