AGB
Für Vertragsabschlüsse mit der Firma Bilotech GmbH, Reichenbachstr. 7, 21335 Lüneburg
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.
Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt der Kunde verbindlich, dass die in Auftrag gegebenen Arbeiten ausgeführt werden sollen.
Wir sind berechtigt, dass in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, mündlich, oder vermittels Durchführung der beauftragten Arbeiten erklärt werden.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Kunde Waren erwirbt, behalten wir uns bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
§ 4 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Währung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist unsererseits. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
Wählt der Kunde wegen eines Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
Die Fa. Bilotech GmbH ist im Fall einer Reparatur nicht verpflichtet, Originalteile des Herstellers des Gerätes zu verwenden.
Nach eine Reparatur wird nicht gewährleistet, dass das Geräte Wasserdischt ist.
§ 5 Ergänzende Bestimmungen bei Serviceleistungen
Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkt für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Bei Unklarheiten legen wir die durchzuführenden Arbeiten gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen fest. Der Kunde erhält eine Kopie des Auftragsscheines.
Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Aufträge zur Datensicherung werden nicht aufgenommen. Bei entsprechender Vereinbarung werden wir uns jedoch unter Ausschuss jedweder Gewährleistung um eine Datensicherung bemühen.
Der Kunde ist verpflichtet, den streitgegenständlichen Fehler vorzuführen. Ist dies nicht möglich respektive der Fehler nicht reproduzierbar, so sind die bis dahin von uns erbrachten Leistungen nach Aufwand zu vergüten
Wir sind berechtigt, neben neuen auch generalüberholte Ersatzteile zu verwenden. Die ersetzten Komponenten gehen in unser Eigentum über, ohne das der Kunde einen Wertersatz erhält.
Wünscht der Kunde einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so ist dieser zu vergüten. Die Kosten werden dem Kunden mitgeteilt. Kostenvoranschläge sind vom Zeitpunkt der Erstellung an 4 Wochen gültig. Sie dürfen ohne Rücksprache mit dem Kunden um bis zu 10 % überschritten werden.
Wünscht der Kunde Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgt dies auf seine Rechnung und Gefahr.
Wir haben für Forderungen aus den mit uns abgeschlossenen Werkverträgen ein Werkunternehmerpfandrecht. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen gegen den Kunden aus früheren Vertragsverhältnissen.
Erfolgt nicht spätestens 1 Monat nach der Abholaufforderung die Abholung des Vertragsgegenstandes oder die Überweisung der Reparaturkosten, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Dem Kunden ist rechtzeitig eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Wir sind berechtigt, nach Ablauf der Frist den Reparaturgegenstand zu verwerten. Ein etwaiger Mehrerlös ist an den Kunden zu erstatten.
Bei der Beseitigung von Wasserschäden an Mobiltelefonen nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass es hier zu Folgeschäden kommen kann und das Reparaturergebnis mithin ungewiss ist. Eine Flüssigkeitsbehandlung dient ausschließlich als Datenrettung.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetz- lichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht, es sei denn, dass wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, wobei sich die Haftung dann auf vertragstypische, vorhersehbare und unmittelbare Schäden begrenzt. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht.
Gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn eine wesentliche Vertragspflicht, deren Verletzung den Vertragszweck als solchen gefährden würde, verletzt wird oder bei Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften wir in demselben Umfang wie gemäß Ziff. 1 und 2.
Schadensersatzansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, wegen eines Mangels bei der Leistungserbringung verjähren nacheinem Jahr seit der Ablieferung. Hingegen bleibt es bei der gesetzlichen Ver- jährungsfrist, wenn Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder infolge vorsätzli- chen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns entstehen.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Dienstleistungen werden zudem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis entsprechend den getroffenen Abreden fällig und berechnet.
Gem. § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) werden in den Rechnungen keine Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Rechnungserstellung eingegangen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit dem Kunden Lüneburg. Das Selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 9 Aufbewahrungspflicht
Bei einer Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber, das reparierte Produkte nach Fertigstellung innerhalb 6 Monaten abzuholen. Wird diese Frist nicht eingehalten so erfolgt eine Nachfrist von 2 Wochen. Nach Ablauf der Nachfrist ist die Fa. Bilotech GmbH berechtigt, die Reparaturware freiständig zu veräußern und aus dem erzielten erlös die Reparaturkosten sowie entstanden Lager- und Veräußerungskosten auszugleichen.
Sollte jedoch kein Erlös bei der Veräußerung erzielt sein (z.B. Gerät ist Wertlos), so ist der Firma Bilotech GmbH gestattet die Entsorgung der Gerät dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Entsorgungskosten betragen Mindesten die Reparaturkosten/Diagnosekosten.
§ 10 E-Mail/SMS Versand
Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis, E-Mails/SMS von uns zu erhalten, die den Status und den Fortschritt seiner Reparaturauftrages betreffen. Diese E-Mails/SMS dienen der Information des Kunden über den aktuellen Stand des Auftrags, geschätzte Fertigstellungszeiten und etwaige weitere relevante Updates.
Ebenso erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis, unseren Newsletter zu erhalten. Der Newsletter enthält Informationen über Produkte, Sonderangebote und Neuigkeiten. Der Kunde kann sich jederzeit vom Newsletter abmelden, indem er den entsprechenden Abmeldelink am Ende jedes Newsletters nutzt.